Ber­lin: See­ho­fer ver­bie­tet Rocker­grup­pe Ban­di­dos West Central

Bundesinnenministerium - Ministerium des Innern - BMI - Fenster - Gebäude - Zaun - Bäume Foto: Sicht auf das Bundesinnenministerium, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Horst See­ho­fer hat die Rocker­grup­pie­rung „Ban­di­dos MC Fede­ra­ti­on West Cen­tral” mit sofor­ti­ger Wir­kung verboten.

Der Gesamt­ver­ein sowie die 38 Teil­or­ga­ni­sa­tio­nen sei­en damit auf­ge­löst, teil­te das Innen­mi­nis­te­ri­um am Mon­tag mit. Das Ver­eins­ver­mö­gen wer­de beschlag­nahmt und unter­lie­ge der Ein­zie­hung. Von dem Ver­bot sind nach Schät­zun­gen des BKA unge­fähr 650 Rocker in Deutsch­land betrof­fen. „Wer unse­re Geset­ze mit Füßen tritt, ver­schwin­det nicht vom Radar unse­rer Sicher­heits­be­hör­den, nur weil er sei­ne Selbst­auf­lö­sung erklärt”, sag­te See­ho­fer. Das bis­lang größ­te Ver­bot einer kri­mi­nel­len Rocker­grup­pe zei­ge, dass sich der Rechts­staat nicht an der Nase her­um füh­ren lasse.

Die Ver­bots­ver­fü­gung des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums stellt fest, dass Zweck und Tätig­keit des Ver­eins ein­schließ­lich sei­ner Teil­or­ga­ni­sa­tio­nen gesetz­wid­rig sei­en. Von dem Ver­ein gehe eine schwer­wie­gen­de Gefähr­dung für indi­vi­du­el­le Rechts­gü­ter und die All­ge­mein­heit aus, so das Minis­te­ri­um. Wesen­s­prä­gend für den Ver­ein sei ins­be­son­de­re des­sen ille­ga­le Selbst­be­haup­tung gegen­über kon­kur­rie­ren­den Rocker­grup­pen und ande­ren Orga­ni­sa­tio­nen. In der Ver­gan­gen­heit war es wie­der­holt zu schwe­ren Kör­per­ver­let­zungs- und Tötungs­de­lik­ten gekommen.

Der Ver­ein hat­te sich kurz nach dem Ver­bot sei­ner Teil­or­ga­ni­sa­ti­on „BMC Hohenlimburg/Witten” nach eige­nen Anga­ben Mit­te April auf­ge­löst. Das Innen­mi­nis­te­ri­um hat­te dar­auf­hin ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren zur Auf­klä­rung der aktu­el­len Struk­tur des Ver­eins ein­ge­lei­tet. Die­se Ermitt­lun­gen hät­ten belegt, dass der Ver­ein trotz sei­ner erklär­ten Selbst­auf­lö­sung wei­ter­hin exis­tent sei, hieß es.

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