Poli­tik: Ull­rich kri­ti­siert Thü­rin­ger Poli­zis­ten auf AfD-Landesliste

Alternative für Deutschland - Journalisten - Personen - AfD - Stand Foto: Ein Stand der AfD mit Journalisten, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der CSU-Innen­ex­per­te Vol­ker Ull­rich hat Vor­be­hal­te gegen Thü­rin­ger Poli­zis­ten geäu­ßert, die für die Thü­rin­ger AfD bei der Land­tags­wahl Ende Okto­ber kandidieren.

„Auch wenn eine Kan­di­da­tur von Poli­zei­be­am­ten für die AfD rein for­mal wohl nicht zu bean­stan­den ist, blei­ben in der Tat boh­ren­de Fra­gen”, sag­te Ull­rich dem „Han­dels­blatt” (Mitt­woch­aus­ga­be). Die AfD in Thü­rin­gen sei mit dem rechts­na­tio­na­len „Flü­gel” ihres Vor­sit­zen­den Björn Höcke „eine klar rechts­ra­di­ka­le Partei”.

Jeder Poli­zei­be­am­te, „der ver­pflich­tet ist, unse­re Ver­fas­sung zu schüt­zen”, sei auf­ge­ru­fen, „sich zu über­le­gen, ob das mit einer Kan­di­da­tur für die AfD” ver­ein­bar sei, so der CSU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te weiter.

Der Bun­des­vor­sit­zen­de der Deut­schen Poli­zei­ge­werk­schaft (DPolG), Rai­ner Wendt, wand­te sich gegen Über­le­gun­gen, die Poli­zis­ten auf ihre Ver­fas­sungs­treue hin zu über­prü­fen. Auch von der For­de­rung der Gewerk­schaft der Poli­zei (GdP) nach einer Distan­zie­rung vom „Flü­gel” hält er nichts. „Die Fokus­sie­rung auf die Poli­zei hin­sicht­lich der Ver­fas­sungs­treue ihrer Beschäf­tig­ten hal­te ich für falsch”, sag­te Wendt dem „Han­dels­blatt”. Alle Beschäf­tig­ten des Staa­tes, „ob in der Poli­zei, im Schul­dienst oder wo auch immer im öffent­li­chen Dienst”, dürf­ten „kei­nen Zwei­fel an ihrer Ver­fas­sungs­treue auf­kom­men las­sen”, so der Gewerk­schafts­chef wei­ter. „Nie­mand will Reichs­bür­ger oder ande­re Radi­ka­le bei der Poli­zei haben, aber ich will auch nicht, dass sie mei­ne Kin­der unter­rich­ten”, sag­te Wendt.

Ob ein­zel­ne Beschäf­tig­te sich von den Grund­sät­zen der ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Ord­nung „inner­lich ent­fernt” hät­ten, müss­ten Füh­rungs­kräf­te fest­stel­len. Dafür ste­he ihnen ein umfang­rei­ches Instru­men­ta­ri­um des Dienst­rechts zur Ver­fü­gung, so der Gewerk­schafts­chef wei­ter. Die „Über­prü­fung und Aus­for­schung der poli­ti­schen Arbeit ein­zel­ner Mit­glie­der” gehö­re jeden­falls nicht in den Auf­ga­ben­ka­ta­log einer Gewerk­schaft. „Eine Distan­zie­rungs­er­klä­rung ist außer­dem ein untaug­li­ches Vor­ge­hen, denn wer ein Feind unse­rer Ver­fas­sung ist, wird wohl kaum zögern, auch sei­ne Gewerk­schaft zu beschwin­deln”, sag­te Wendt dem „Han­dels­blatt”.

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