EU: Gül­tig­keit von Impf­zer­ti­fi­ka­ten auf neun Mona­te begrenzt

Weltgesundheitsorganisation - Imfpass - Comirnaty - Biontech - Impfung - Mai 2021 Foto: Impfpass mit einem Biontech-Impfeintrag gegen Corona, Urheber: dts Nachrichtenagentur

EU-Impf­zer­ti­fi­ka­te sol­len künf­tig nur noch bis zu neun Mona­te nach der Grund­im­mu­ni­sie­rung ihre Gül­tig­keit behalten.

Die neu­en Vor­schrif­ten sol­len ab dem 01. Febru­ar 2022 gel­ten, teil­te die EU-Kom­mis­si­on am Diens­tag mit. Die Über­gangs­frist soll dem­nach aus­rei­chend Zeit für die tech­ni­sche Umset­zung und für die Auf­fri­schungs­impf­kam­pa­gnen der Mit­glied­staa­ten schaf­fen. Künf­tig sol­len die EU-Impf­zer­ti­fi­ka­te ohne „Booster”-Impfung nach 270 Tagen ablaufen.

EU-Gesund­heits­kom­mis­sa­rin Stel­la Kyria­ki­des sag­te zu der Ent­schei­dung, dass die har­mo­ni­sier­te Gül­tig­keits­dau­er des digi­ta­len Covid-Zer­ti­fi­kats eine Not­wen­dig­keit für das siche­re Rei­sen in der EU sei. Jetzt gel­te es sicher­zu­stel­len, dass die „Booster”-Kampagnen der Mit­glied­staa­ten so schnell wie mög­lich vor­an­schrei­ten, sodass mög­lichst vie­le Bür­ger durch eine zusätz­li­che Dosis geschützt würden.

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