EU: Jus­tiz­kom­mis­sar hält Ankla­ge gegen Putin für möglich

Justicia - Figur - Waage - Göttin der Gerechtigkeit - Justitia - Gericht Foto: Sicht auf Justitia, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Didier Reyn­ders hält wegen des Ukrai­ne-Kriegs auch eine Ankla­ge gegen den rus­si­schen Prä­si­den­ten Wla­di­mir Putin vor einem inter­na­tio­na­len Gericht für möglich.

Es sei nicht sei­ne Auf­ga­be, die Straf­ver­fol­gung von ein­zel­nen Per­so­nen zu emp­feh­len, viel­mehr stel­le die EU die Werk­zeu­ge, damit die Jus­tiz ihre Auf­ga­be erfül­len kön­ne, sag­te Reyn­ders den Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Sams­tag­aus­ga­ben). Er füg­te aber hin­zu: „Wenn Straf­ver­fol­ger auch an der höchs­ten Ebe­ne anset­zen wol­len, sol­len sie es tun”. Reyn­ders mach­te deut­lich, dass Putin in die­sem Fall bis zu sei­nem Lebens­en­de Kon­se­quen­zen fürch­ten müss­te: Im Ukrai­ne-Krieg wür­den zum ers­ten Mal sol­che Ver­bre­chen vom ers­ten Tag des Krie­ges an unter­sucht. „Für die Täter besteht für den Rest ihres Lebens das Risi­ko, zur Rechen­schaft gezo­gen zu wer­den. Das gilt natür­lich auch für Putin, wenn sich die Straf­ver­fol­gung auch auf ihn erstre­cken soll­te”, sag­te Reynders.

Er zeig­te sich „ziem­lich sicher”, dass die ers­ten inter­na­tio­na­len Kriegs­ver­bre­cher-Pro­zes­se gegen rus­si­sche Täter noch in die­sem Jahr begin­nen. Der Inter­na­tio­na­le Straf­ge­richts­hof in Den Haag sei schon recht weit, auch wenn es um sehr kom­ple­xe Fra­gen gehe. Es sei wich­tig, dass die Ukrai­ne den ICC-Ver­trag rati­fi­zie­re. „Dann ist es dem Inter­na­tio­na­len Straf­ge­richts­hof mög­lich, vor Ort alle mög­li­chen Kriegs­ver­bre­chen zu unter­su­chen, von bei­den Sei­ten”, sag­te der Jus­tiz­kom­mis­sar. Er füg­te hin­zu, es gebe kei­ne Anzei­chen für Kriegs­ver­bre­chen auf Sei­ten der Ukrai­ne: „Der Aggres­sor ist ja Russ­land”. Die ukrai­ni­schen Behör­den hät­ten inzwi­schen Bewei­se in 37.000 Fäl­len gesammelt.

Der Jus­tiz-Kom­mis­sar zeig­te sich offen für die For­de­rung der Ukrai­ne, ein inter­na­tio­na­les Tri­bu­nal ein­zu­rich­ten, damit auch das Ver­bre­chen eines Angriffs­kriegs ver­folgt wer­den kann, was dem ICC nicht mög­lich ist. „Ich möch­te, dass wir zuerst alle vor­han­de­nen Instru­men­te nut­zen. Aber es wäre eine Mög­lich­keit, ein zusätz­li­ches Gericht zu bil­den mit ukrai­ni­schen und inter­na­tio­na­len Rich­tern und der Unter­stüt­zung der Ver­ein­ten Natio­nen”, sag­te Reyn­ders. Die EU-Kom­mis­si­on sei in die­ser Fra­ge offen. Mög­li­cher­wei­se wür­den die G7-Staa­ten im Novem­ber dar­über sprechen.

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