EU: Kom­mis­si­on arbei­tet an Coro­na-Auf­bau­fonds ohne Polen und Ungarn

Europa Flagge - Europäisches Parlament - Gebäude - Glas - EU Foto: Sicht auf das Europäische Parlament. Urheber: dts Nachrichtenagentur

Polen und Ungarn dro­hen nach dem Veto gegen das Coro­na-Paket bei der Ver­tei­lung der Auf­bau­hil­fen leer auszugehen.

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on arbei­tet mit Hoch­druck an Vor­schlä­gen dafür, den 750 Mil­li­ar­den Euro umfas­sen­den Auf­bau­fonds ohne die bei­den Län­der in Kraft zu set­zen, berich­tet die „Frank­fur­ter All­ge­mei­ne Zei­tung” (Frei­tags­aus­ga­be) unter Beru­fung auf Kom­mis­si­ons­krei­se. Ziel sei es Polen und Ungarn „de jure” oder „de fac­to” raus­zu­hal­ten, hei­ße es dort.

Es wür­den ver­schie­de­ne Wege getes­tet. Das bevor­zug­te Modell ori­en­tie­re sich an der von den Staa­ten zu Beginn der Coro­na­kri­se beschlos­se­ne EU-Arbeits­lo­sen­hil­fe „Sure”. Der Fonds wür­de damit durch frei­wil­li­ge Garan­tien der Staa­ten abge­si­chert statt wie bis­her vor­ge­se­hen über den EU-Haus­halt. Das Geld könn­te nach die­sem Modell genau­so schnell flie­ßen wie vor­ge­se­hen, sprich Ende der zwei­ten Jah­res­hälf­te 2021, heißt es.

Polen und Ungarn blo­ckie­ren das 1,8 Bil­lio­nen Euro schwe­re Coro­na-Paket, das neben dem Auf­bau­fonds auch den mehr­jäh­ri­gen EU-Haus­halt 2021 bis 2027 umfasst, weil sie sich gegen die vor­ge­se­he­ne Ver­knüp­fung der Hil­fen mit der Rechts­staat­lich­keit sper­ren. Soll­te es auf dem Gip­fel Ende der kom­men­den Woche kei­ne Eini­gung geben, droht der EU erst­mals seit mehr als 30 Jah­ren ein Not­haus­halt. Der Wie­der­auf­bau­fonds könn­te nicht in Kraft treten.

Nach dem bevor­zug­ten Modell der Kom­mis­si­on könn­ten sich Polen und Ungarn betei­li­gen, müss­ten es aber nicht. Letzt­lich hät­te eine sol­che Betei­li­gung für sie aller­dings kei­nen Sinn. Denn der von ihnen abge­lehn­te Rechts­staats­me­cha­nis­mus wür­de in die­sem Fall wie geplant ver­ab­schie­det. Das geht, weil dafür anders als beim Haus­halt und Wie­der­auf­bau­fonds kei­ne Ein­stim­mig­keit nötig ist. Die Hil­fen blie­ben also an die Ein­hal­tung von Rechts­staats­stan­dards geknüpft.

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