EuGH: Weg für EU-Rechts­staats­me­cha­nis­mus freigemacht

Europäischer Gerichtshof - Cour de justice de l'Union europeenne - Boulevard Konrad Adenauer - Luxemburg Foto: Europäischer Gerichtshof am Boulevard Konrad Adenauer (Luxemburg), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) hat den Weg für die Anwen­dung des soge­nann­ten EU-Rechts­staats­me­cha­nis­mus freigemacht.

Die neu­en Regeln zur Ahn­dung von Rechts­staats­ver­stö­ßen sei­en „in vol­lem Umfang” legal, teil­ten die Luxem­bur­ger Rich­ter am Mitt­woch mit. Der Mecha­nis­mus sei auf einer geeig­ne­ten Rechts­grund­la­ge erlas­sen wor­den, sei mit dem Ver­fah­ren nach Arti­kel 7 der EU-Ver­trä­ge ver­ein­bar und ste­he ins­be­son­de­re im Ein­klang mit den Gren­zen der Zustän­dig­kei­ten der Uni­on sowie mit dem Grund­satz der Rechts­si­cher­heit, hieß es zur Begründung.

Ent­spre­chen­de Kla­gen von Ungarn und Polen wur­den abge­wie­sen. Damit ist es künf­tig mög­lich, EU-Mit­tel für Mit­glied­staa­ten zu kür­zen, die gegen rechts­staat­li­che Prin­zi­pi­en ver­sto­ßen. Gegen Ungarn und Polen lau­fen bereits Rechts­staats­ver­fah­ren. Bei­den Län­dern könn­ten nach dem EuGH-Urteil Mit­tel im Umfang von meh­re­ren Mil­li­ar­den Euro gekürzt werden.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.