Kabi­nett: Abschaf­fung des Wer­be­ver­bots für Abtreibungen

Mutter - Kinder - Kinderwagen - Treppe - Treppengelände Foto: Eine Mutter mit zwei Kindern, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung hat den Weg für eine Abschaf­fung des umstrit­te­nen Wer­be­ver­bots für Schwan­ger­schafts­ab­brü­che freigemacht.

Das Kabi­nett beschloss am Mitt­woch einen ent­spre­chen­den Geset­zes­ent­wurf von Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Mar­co Busch­mann. Die­ser sieht die Auf­he­bung des Para­gra­fen 219a des Straf­ge­setz­bu­ches vor. Für Arzt­pra­xen soll es dem­nach künf­tig nicht mehr straf­bar sein, im Netz über Abtrei­bun­gen zu infor­mie­ren. Kri­tik, die im Vor­feld an dem Vor­ha­ben geübt wur­de, hat­te Busch­mann noch am Mor­gen zurückgewiesen.

„Es muss sich nie­mand Sor­gen des­we­gen machen”, sag­te er im ZDF-Mor­gen­ma­ga­zin. „Es wird kei­ne Wer­bung für Schwan­ger­schafts­ab­brü­che geben wie für Scho­ko­rie­gel oder Rei­sen.” Das sei „recht­lich aus­ge­schlos­sen”. Der Schutz des unge­bo­re­nen Lebens wer­de nicht beein­träch­tigt. Der bis­he­ri­ge Rechts­zu­stand sei „unhalt­bar”, so Buschmann.

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