Derzeit ist noch völlig offen, wie die Bundesregierung ihr Versprechen einlösen will, Uploadfilter beim neuen EU-Urheberrecht zu verhindern.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, über die das „Handelsblatt” berichtet. Dort heißt es, das zuständige Bundesjustizministerium habe „mit der Erarbeitung eines Entwurfs für ein Gesetz” zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht begonnen.
Aber: „Die Frage, welchen Vorschlag die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zur Umsetzung des Artikels 17 … unterbreiten wird, ist noch nicht entschieden.” Mit Artikel 17 der EU-Richtlinie soll künftig die Regelung gelten, dass Plattformen wie Youtube bereits beim Hochladen überprüfen müssen, ob in Inhalten urheberrechtlich geschütztes Material steckt. Experten gehen davon aus, dass dies nur über automatisierte Filter geschehen kann. Kritiker fürchten darum, dass mehr Material als nötig im Filter „hängenbleibt”, was die Meinungsfreiheit im Internet einschränken würde.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP beteuert die Bundesregierung, Ziel sei es nach wie vor, das Instrument „Uploadfilter” so weit wie möglich überflüssig zu machen. Doch offenbar sind die Experten des Bundesjustizministeriums ratlos, wie das geschehen soll. Zumindest verschickte das Ressort von Christine Lambrecht (SPD) ein Schreiben an Experten, mit der Aufforderung, „konkrete Regelungstexte” für die Umsetzung in das deutsche Recht einzureichen.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP heißt es dazu nun, das Ministerium werde „die abgegebenen Stellungnahmen veröffentlichen, auswerten und die Ergebnisse dieser Prüfung in die Überlegungen auch bei der Umsetzung von Artikel 17” einbeziehen. „Die Regierung muss endlich zugeben, dass sie uns Uploadfilter eingebrockt hat”, sagte FDP-Rechtspolitiker Roman Müller-Böhm dem „Handelsblatt”. Das sei ein „Erdbeben” für die Meinungsfreiheit im Internet.