Syri­en: Nor­bert Rött­gen für Abschie­bung von Gefährdern

Syrische Flagge - Syrien - Flaggen - Menschen - hissen Foto: Menschen mit einer syrischen Flagge hissend, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Kan­di­dat für den CDU-Vor­sitz, Nor­bert Rött­gen, for­dert, Abschie­bun­gen auch nach Syri­en bei Gefähr­dern mög­lich zu machen.

„Es geht um ein kla­res poli­ti­sches Zei­chen nach innen und nach außen, dass Deutsch­land kein Schutz­ort für ter­ro­ris­ti­sche Gefähr­der ist. Durch den pau­scha­len Abschie­be­stopp nach Syri­en genie­ßen syri­sche Gefähr­der momen­tan eine Garan­tie, dass wir sie nicht zurück­schi­cken”, sag­te er der „Welt” (Don­ners­tag­aus­ga­be). Bis­her wer­den abge­lehn­te Asyl­be­wer­ber unter kei­nen Umstän­den nach Syri­en zurück­ge­schickt, weil dort ein Bür­ger­krieg tobt. Die­ser Abschie­be­stopp läuft jedoch Ende des Jah­res aus und müss­te von der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz ver­län­gert wer­den, die an die­sem Don­ners­tag dazu tagt.

Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Horst See­ho­fer hat sich gegen eine Ver­län­ge­rung aus­ge­spro­chen und will statt­des­sen künf­tig jeden Ein­zel­fall prü­fen. Ihm springt nun Rött­gen bei: „Wenn Gefähr­der unse­ren Schutz miss­brau­chen, indem sie uns als Staat und Gesell­schaft angrei­fen, dann haben sie den Schutz durch unser Land ver­wirkt. Der Staat muss dann alle ver­füg­ba­ren Mit­tel in die Hand bekom­men, sol­che Gefähr­der zurück­zu­schi­cken – auch nach Syri­en”. Der gene­rel­le Abschie­be­stopp nach Syri­en müs­se des­halb für ter­ro­ris­ti­sche Gefähr­der schnells­tens auf­ge­ho­ben werden.

Der Kan­di­dat hat sei­nen Vor­schlag abge­stimmt mit einem der füh­ren­den CDU-Innen­po­li­ti­ker aus der Bun­des­tags­frak­ti­on, Alex­an­der Throm. „Wenn jemand selbst erklärt, er sei Feind von Deutsch­land und er beab­sich­ti­ge, hier Men­schen zu töten oder zu schä­di­gen, dann hat er kei­nen Schutz ver­dient: und zwar weder den Schutz des Asyl­rechts, noch den Schutz des Abschie­be­stopps”, sag­te Throm der „Welt”. Bis­her schei­ter­ten Rück­füh­run­gen nach Syri­en auch dar­an, dass das Aus­wär­ti­ge Amt die Lage in dem Bür­ger­kriegs­land als nicht sicher einstufte.

Von die­sem Kri­te­ri­um wol­len Rött­gen und Throm nun abwei­chen. „Beim Abschie­be­stopp muss eine Aus­nah­me für Gefähr­der gemacht wer­den, unab­hän­gig von der Bewer­tung der Sicher­heits­la­ge in Syri­en durch das Aus­wär­ti­ge Amt. Denn nur dann besteht auch grund­sätz­lich die Mög­lich­keit, die­se gefähr­li­chen Ter­ro­ris­ten in Abschie­be­haft als Siche­rungs­haft zu neh­men”, so Throm.

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