Bonn: Stimm­zet­tel für die OB-Stich­wahl ab sofort verfügbar

Wahlkabinen - Wahl - Wähler Foto: Wähler in einem Wahllokal, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bei der OB-Wahl in Bonn kommt es zu einer Stich­wahl zwi­schen Amts­in­ha­ber Ashok Srid­ha­ran und Kat­ja Dörner.

Auch für die Stich­wahl kann wie­der Brief­wahl bean­tragt wer­den. Die Stimm­zet­tel ste­hen ab Mitt­woch, den 16. Sep­tem­ber 2020 zur Ver­fü­gung. Die Wahl­be­nach­rich­ti­gung für die Kom­mu­nal­wah­len am 13. Sep­tem­ber 2020 gilt auch für die Stich­wahl am 27. Sep­tem­ber 2020, eine neue Benach­rich­ti­gung wird nicht ver­sandt. Wer bereits für die Kom­mu­nal­wah­len am 13. Sep­tem­ber 2020 Brief­wahl bean­tragt hat­te, erhält auto­ma­tisch die Wahl­un­ter­la­gen für die Stich­wahl zugesandt.

Wer bis­lang noch kei­ne Brief­wahl­un­ter­la­gen bean­tragt hat, hat jetzt die Mög­lich­keit dazu: In den vier Wahl­bü­ros in den Stadt­be­zir­ken ste­hen die Stimm­zet­tel ab Mitt­woch, den 16. Sep­tem­ber 2020 zur Ver­fü­gung. Wer möch­te, kann direkt vor Ort wäh­len und den Stimm­zet­tel in die Urne wer­fen. Die Wahl­bü­ros sind geöff­net mon­tags und don­ners­tags von 08:00 bis 18:00 Uhr, diens­tags, mitt­wochs und frei­tags von 08:00 bis 13:00 Uhr und am Frei­tag, den 25. Sep­tem­ber 2020 von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Bis Mitt­woch, den 23. Sep­tem­ber 2020 um 12:00 Uhr kann außer­dem per Online-Antrag unter bonn.de/ob-wahl bezie­hungs­wei­se mit­hil­fe des QR-Codes auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gung Brief­wahl bean­tragt wer­den. Wer sei­ne Brief­wahl­un­ter­la­gen per Post mit­hil­fe des Antrags auf der Rück­sei­te der Wahl­be­nach­rich­ti­gung bean­tra­gen möch­te, soll­te die­sen spä­tes­tens am 23. Sep­tem­ber 2020 abschi­cken, damit die Unter­la­gen noch recht­zei­tig zuge­stellt wer­den kön­nen. Das Wahl­amt bit­tet dar­um, sich recht­zei­tig zu mel­den, soll­ten Unter­la­gen nicht recht­zei­tig zuge­stellt wer­den, um even­tu­el­le alter­na­ti­ve Wahl­mög­lich­kei­ten zu besprechen.

Die Wahl­räu­me öff­nen am Sonn­tag, den 27. Sep­tem­ber 2020 von 08:00 bis 18:00 Uhr. Soll­te die Wahl­be­nach­rich­ti­gung für die Kom­mu­nal­wah­len nicht mehr exis­tie­ren, kann trotz­dem gewählt wer­den, in dem die Per­son sich durch die Vor­la­ge eines Aus­wei­ses legitimiert.

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