NRW: Flä­chen­de­ckend Gerichts­ver­hand­lun­gen per Video möglich

Justizzentrum Essen - Landgericht Essen - Amtsgericht Essen - Staatsanwaltschaft Essen - Schilder - Essen Foto: Schilder des Justizzentrums Essen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die nord­rhein-west­fä­li­sche Lan­des­re­gie­rung will alle Gerich­te so aus­stat­ten, dass Ver­hand­lun­gen per Video mög­lich sind.

„Die Video­kon­fe­renz­tech­nik ist ein wich­ti­ger Bau­stein auf dem Weg, aus­ge­such­te Gerichts­ver­fah­ren effek­ti­ver und auch siche­rer für die Gesund­heit aller Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten durch­zu­füh­ren”, sag­te NRW-Jus­tiz­mi­nis­ter Peter Bie­sen­bach der „Rhei­ni­schen Post” (Diens­tag). 250 Gerichts­sä­le sei­en schon aus­ge­stat­tet wor­den, wei­te­re 800 Zugän­ge lan­des­weit kämen jetzt hin­zu. Auch bei der Hard­ware­be­schaf­fung gehe es vor­an. Jedes Gericht in NRW erhal­te min­des­tens einen Zugang, hieß es ergän­zend aus dem Justizministerium.

NRW schlägt damit einen ähn­li­chen Weg ein wie Schles­wig-Hol­stein, Sach­sen-Anhalt, Ham­burg oder Bre­men. Wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie ist die Nach­fra­ge nach Gerichts­ver­hand­lun­gen per Video stark gestie­gen. Die Grund­la­ge dafür bie­tet Para­graf 128a der Zivil­pro­zess­ord­nung. Die SPD-Oppo­si­ti­on begrüß­te den Vor­stoß zwar grund­sätz­lich, kri­ti­sier­te aber, dass die erfor­der­li­chen tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen erst jetzt geschaf­fen wür­den: „War­um der Jus­tiz­mi­nis­ter erst ein Jahr nach Beginn der Coro­na Pan­de­mie auf­grund unse­rer Anfra­ge nach den Aus­stat­tun­gen in sei­nen Gerich­ten in NRW fragt und tätig wer­den will, bleibt sein Geheim­nis”, sag­te SPD-Frak­ti­ons­vi­ze Sven Wolf der „Rhei­ni­schen Post”.

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