Köln: Mund-Nasen-Schutz gilt auch wäh­rend des Unterrichts

Schule - Pausenhof - Schulhof - Spielende Kinder - Gebäude - Schulgebäude Foto: Spielende Kinder auf einem Schulhof, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In Nord­rhein-West­fa­len soll zum Schul­start am 12. August eine stren­ge Mas­ken­pflicht ein­ge­führt werden.

Für alle Stu­fen, aus­ge­nom­men die Pri­mar­stu­fen, wer­de die­se auch im Unter­richt gel­ten, sag­te NRW-Schul­mi­nis­te­rin Yvonne Gebau­er (FDP) am Mon­tag­mit­tag in Düs­sel­dorf. Für Leh­rer gilt die Mas­ken­pflicht im Unter­richt dem­nach eben­falls, soll­ten sie den emp­foh­le­nen Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern nicht ein­hal­ten können.

Zum Bei­spiel in Prü­fungs­si­tua­tio­nen sind laut Gebau­er Aus­nah­men mög­lich. „In die­sen Fäl­len ist jedoch die Ein­hal­tung der Abstand­re­ge­lung zu beach­ten”, sag­te sie. Auch medi­zi­ni­sche Grün­de kön­nen die Grund­la­ge für Aus­nah­me­re­ge­lun­gen sein. Die Maß­nah­me ist zunächst bis zum 31. August 2020 befristet.

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