NRW: Ent­schei­dung zur Grund­steu­er­be­rech­nung wird vertagt

Wohnhäuser - Fenster - Dach - Haus - Wohnungen - Wohnhaus - Haus - Gebäude Foto: Sicht auf Wohnhäuser, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Auch weni­ge Tage vor der Abstim­mung im Bun­des­rat ist der künf­ti­ge Umgang der NRW-Lan­des­re­gie­rung mit der Grund­steu­er unklar.

„Nord­rhein-West­fa­len wird im Bun­des­rat der Grund­ge­setz­än­de­rung zustim­men”, kün­dig­te ein Spre­cher des NRW-Finanz­mi­nis­te­ri­ums in der „Rhei­ni­schen Post” (Diens­tags­aus­ga­be) an. Aller­dings lässt das Land offen, ob es von der vor­ge­se­he­nen Öff­nungs­klau­sel für Län­der Gebrauch machen wird: „Für eine etwa­ige Nut­zung der Län­der­öff­nungs­klau­sel gilt nicht die vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gesetz­te Frist bis zum 31. Dezem­ber. Die­se Ent­schei­dung kann daher ohne zeit­li­chen Druck im kom­men­den Jahr getrof­fen wer­den. In Abstim­mung mit ande­ren Bun­des­län­dern wer­den wir dazu noch wei­te­re Berech­nun­gen und Ana­ly­sen durch­füh­ren”, sag­te der Sprecher.

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