Nordrhein-Westfalens Bildungsministerin hat klare Regeln für die Gründung türkischer Schulen in Deutschland gefordert.
„Wer in Nordrhein-Westfalen Schule machen will, muss sich an die Spielregeln des NRW-Schulgesetzes halten”, sagte Yvonne Gebauer der „Bild-Zeitung”. Als Land gebe man „den Rahmen und die Grenzen vor und unsere Schulaufsichtsbehörden wachen über die Einhaltung aller schulrechtlichen Standards”, so die FDP-Politikerin weiter.
Berlin und Ankara verhandelten über ein bilaterales Abkommen, das der Türkei die Gründung von Schulen in Deutschland erlauben soll, bestätigte das Auswärtige Amt. Als Standorte seien Berlin, Köln und Frankfurt am Main im Gespräch. Kritiker befürchten einen Einfluss der Erdogan-Regierung in Ankara auf die Lehrpläne der Schüler in Deutschland. Es gebe keinen „diplomatischen Rabatt”, sagte Gebauer.
Für eine mögliche türkische Schule in Köln stellte Nordrhein-Westfalens Bildungsministerin klar: „Für alle Schulen – egal ob öffentlich oder privat- gilt das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen uneingeschränkt.” Nichts Anderes sei daher Verhandlungsgrundlage mit der Türkei. Grundsätzlich sehe sich Nordrhein-Westfalen aber in einer „Vorreiterrolle”, Menschen gerade auch mit türkischer Herkunft bei der Pflege ihrer kulturellen Wurzeln zu unterstützen, so die FDP-Politikerin weiter. „An vielen öffentlichen Schulen des Landes wird herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) durch landesbedienstete Lehrkräfte angeboten”, sagte Gebauer der „Bild-Zeitung”.