Bundesbeamte können jetzt für Dienstreisen auch dann die Bahn nutzen, wenn ein Flug günstiger wäre.
Seit dem 21. Januar treten „neben das Kriterium der Wirtschaftlichkeit auch umweltbezogene Aspekte wie beispielsweise geringer C02-Ausstoß bzw. C02-Neutralität”, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben). Mit der Regelung, die per Rundschreiben verkündet wurde, greift das zuständige Innenministerium einer entsprechenden Änderung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) vor.
„Damit wird allen Bundesbediensteten die Möglichkeit eingeräumt, CO2-Emissionen aus Flügen einzusparen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten”, heißt es aus dem Ministerium. Die Regelung gelte für Inlandsdienstreisen, Reisen im grenznahen Raum sowie für gut angebundene europäische Großstädte, bei denen die Bahn als alternatives Reisemittel zum Flug zur Verfügung steht. „Dies stellt eine deutliche Änderung der bisherigen Rechtslage dar, da das BRKG bislang von dem Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprägt war.” Wenn sie wollen, haben die Bundesbediensteten aber trotzdem weiterhin die Wahl, das Flugzeug zu nehmen: Die Inanspruchnahme der Regelung ist freiwillig.
Der Bund war im vergangenen Jahr scharf kritisiert worden, weil Ministerialbeamte für Dienstreisen zwischen Berlin und Bonn mehr als 200.000 Hin- und Rückflüge angehäuft hatten. Die Ministerien hatten zur Rechtfertigung darauf hingewiesen, dass im Bundesreisekostengesetz Wirtschaftlichkeit als oberstes Auswahlkriterium für die Wahl des Verkehrsmittels festgelegt war.