Bun­des­re­gie­rung: Tau­sen­de Asyl­be­wer­ber wur­den mehr­mals abgeschoben

Person - Flüchtling - Migrant - Straße - Weg - Tunnel - Mann Foto: Ein Flüchtling, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Tau­sen­de in Deutsch­land leben­de Asyl­be­wer­ber wur­den schon mehr­mals abge­scho­ben oder reis­ten schon mehr­mals frei­wil­lig aus.

Laut eines Berich­tes der „Welt am Sonn­tag” unter Beru­fung auf Anga­ben der Bun­des­re­gie­rung leb­ten zum Stich­tag 30. Okto­ber 4.916 Asyl­be­wer­ber im Land, die seit 2012 schon zwei Mal ein­ge­reist waren, dann jeweils abge­scho­ben wur­den oder frei­wil­lig aus­reis­ten und inzwi­schen wie­der ein­reis­ten und ihren drit­ten Antrag stell­ten. Bei 1.023 aktu­ell im Land leben­den Asyl­be­wer­bern ist es dem­nach sogar schon der vier­te Anlauf.

Eini­ge hier auf­häl­ti­ge Asyl­be­wer­ber (294) sind sogar schon bei Ver­such Num­mer fünf oder mehr ange­langt. Ins­ge­samt sind 28.283 Asyl­be­wer­ber, die seit 2012 ein­ge­reist sind und einen Antrag stell­ten, dann aber abge­scho­ben wur­den oder aus­reis­ten, inzwi­schen wie­der im Land – und haben min­des­tens einen wei­te­ren Asyl­an­trag gestellt. Die Mehr­zahl von ihnen, näm­lich 22.050, ist erst ein­mal wie­der ein­ge­reist, befin­det sich also im zwei­ten Anlauf. Im aktu­el­len Jahr stell­ten 3.243 sol­cher frü­her schon ein­mal abge­scho­be­nen oder frei­wil­lig aus­ge­reis­ten Asyl­be­wer­ber einen neu­en Antrag. Das geht aus Ant­wor­ten der Bun­des­re­gie­rung auf Anfra­gen des AfD-Abge­ord­ne­ten Mar­tin Sichert her­vor, berich­tet die Zei­tung weiter.

Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Horst See­ho­fer (CSU) hat­te vor drei Wochen nach der Wie­der­kehr des abge­scho­be­nen Straf­tä­ters Miri einen Refe­ren­ten­ent­wurf sei­nes Hau­ses ange­kün­digt, der es ermög­li­chen soll, Aus­län­der mit einer Wie­der­ein­rei­se­sper­re für die gesam­te Dau­er ihres erneu­ten Asyl­prüf­ver­fah­rens in Haft zu neh­men. Bis­her ist dies nur für weni­ge Mona­te mög­lich, oft erfolgt gar kei­ne Fest­nah­me. Laut der „Welt am Sonn­tag” wer­de ein sol­ches Gesetz in die­sem Jahr aber wohl nicht mehr dem Kabi­nett vor­ge­legt, weil das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um intern schwe­re Beden­ken ange­mel­det hät­te. Andrea Lind­holz (CSU), die Vor­sit­zen­de des Innen­aus­schus­ses im Bun­des­tag, sag­te der „Welt am Sonn­tag”: „Jeder Ver­stoß gegen ein gel­ten­des Ein­rei­se­ver­bot, das nach Abschie­bun­gen grund­sätz­lich ver­hängt wird, muss künf­tig unmit­tel­bar in der Haft enden.”

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.