Ber­lin: Deut­scher Bun­des­rat macht Weg für Bun­des­not­brem­se frei

Polizei - Polizisten - Deutsche Bahn - Regionalzug Foto: Zwei Polizisten im Zug der Deutsche Bahn, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­rat und Ver­fas­sungs­or­gan der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land hat den Weg für die soge­nann­te Bun­des­not­brem­se frei gemacht.

Die Län­der­kam­mer ver­zich­te­te bei einer Son­der­sit­zung am Don­ners­tag auf einen Ein­spruch gegen die ent­spre­chen­de Ände­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes. Da es sich um ein soge­nann­tes Ein­spruchs­ge­setz han­delt, war eine Zustim­mung des Bun­des­rats nicht not­wen­dig. Es ging nur um die Fra­ge, ob der Ver­mitt­lungs­aus­schuss ange­ru­fen wird, um das Gesetz inhalt­lich nach­ver­han­deln zu las­sen. Hier­für wäre eine abso­lu­te Mehr­heit von 35 der ins­ge­samt 69 Stim­men nötig gewe­sen. Eine Abstim­mung fand nicht statt, da kein Land die Anru­fung des Ver­mitt­lungs­aus­schus­ses beantragte.

In der Debat­te äußer­ten meh­re­re Minis­ter­prä­si­den­ten den­noch schar­fe Kri­tik an der Coro­na-Not­brem­se. Die­se sei „für den Infek­ti­ons­schutz kein gro­ßer Wurf”, sag­te zum Bei­spiel der nie­der­säch­si­sche Regie­rungs­chef Ste­phan Weil. Zudem gebe es ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken. Hes­sens Minis­ter­prä­si­dent Vol­ker Bouf­fier warn­te unter­des­sen vor mög­li­chen Akzep­tanz­pro­ble­men in der Bevöl­ke­rung. Sach­sen-Anhalts Minis­ter­prä­si­dent Rei­ner Hasel­off kri­ti­sier­te den Gesetz­ge­bungs­pro­zess. Er sprach von einem „Tief­punkt in der föde­ra­len Kul­tur der Bun­des­re­pu­blik Deutschland”.

Das durch den Bun­des­tag am Mitt­woch beschlos­se­ne Gesetz sieht für Gebie­te, in denen an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen eine Sie­ben-Tage-Inzi­denz von 100 über­schrit­ten wird, eine bun­des­weit ver­bind­li­che Not­brem­se vor. Unter ande­rem tre­ten dann Aus­gangs­be­schrän­kun­gen von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr in Kraft. Aus­nah­men gibt es für abend­li­che Spa­zier­gän­ger oder Jog­ger zwi­schen 22:00 Uhr und Mit­ter­nacht. Vor­aus­set­zung ist, dass sie allein unter­wegs sind.

Der Inzi­denz­wert für das Ver­bot von Prä­senz­un­ter­richt wur­de auf 165 fest­ge­legt. Stren­ge­re Kon­takt­be­schrän­kun­gen sowie die Schlie­ßung von Geschäf­ten und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen gehö­ren eben­falls zu den Maß­nah­men, die durch das Gesetz gere­gelt werden.

Nach der Bil­li­gung durch den Bun­des­rat kann Bun­des­prä­si­dent Frank-Wal­ter Stein­mei­er das Gesetz unter­zeich­nen. Kla­gen vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt wer­den aller­dings noch erwartet.

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