Der Bundesrat und Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland hat den Weg für die sogenannte Bundesnotbremse frei gemacht.
Die Länderkammer verzichtete bei einer Sondersitzung am Donnerstag auf einen Einspruch gegen die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Da es sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz handelt, war eine Zustimmung des Bundesrats nicht notwendig. Es ging nur um die Frage, ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird, um das Gesetz inhaltlich nachverhandeln zu lassen. Hierfür wäre eine absolute Mehrheit von 35 der insgesamt 69 Stimmen nötig gewesen. Eine Abstimmung fand nicht statt, da kein Land die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragte.
In der Debatte äußerten mehrere Ministerpräsidenten dennoch scharfe Kritik an der Corona-Notbremse. Diese sei „für den Infektionsschutz kein großer Wurf”, sagte zum Beispiel der niedersächsische Regierungschef Stephan Weil. Zudem gebe es verfassungsrechtlichen Bedenken. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier warnte unterdessen vor möglichen Akzeptanzproblemen in der Bevölkerung. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff kritisierte den Gesetzgebungsprozess. Er sprach von einem „Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland”.
Das durch den Bundestag am Mittwoch beschlossene Gesetz sieht für Gebiete, in denen an drei aufeinander folgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, eine bundesweit verbindliche Notbremse vor. Unter anderem treten dann Ausgangsbeschränkungen von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr in Kraft. Ausnahmen gibt es für abendliche Spaziergänger oder Jogger zwischen 22:00 Uhr und Mitternacht. Voraussetzung ist, dass sie allein unterwegs sind.
Der Inzidenzwert für das Verbot von Präsenzunterricht wurde auf 165 festgelegt. Strengere Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Geschäften und Freizeiteinrichtungen gehören ebenfalls zu den Maßnahmen, die durch das Gesetz geregelt werden.
Nach der Billigung durch den Bundesrat kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen. Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht werden allerdings noch erwartet.