Karls­ru­he: Eil­an­trag gegen Wahl­rechts­re­form ist gescheitert

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat einen Eil­an­trag von FDP, Lin­ken und Grü­nen gegen die Wahl­rechts­re­form der gro­ßen Koali­ti­on abgelehnt.

Damit blei­ben die Ände­run­gen bei der kom­men­den Bun­des­tags­wahl am 26. Sep­tem­ber 2021 bestehen. Das Gericht will nun erst in einem Haupt­sa­che­ver­fah­ren ent­schei­den, was aber vor der Bun­des­tags­wahl nicht mehr pas­sie­ren wird. „Es fehlt an einem ein­deu­ti­gen Über­wie­gen der Grün­de für den Erlass der einst­wei­li­gen Anord­nung und damit an den für die Außer­voll­zug­set­zung eines Geset­zes erfor­der­li­chen Grün­den von beson­de­rem Gewicht”, urteil­ten die Rich­ter. Gleich­wohl deu­te­te das Gericht an, dass die Klä­ger am Ende doch Recht bekom­men könnten.

Durch eine Wahl­prü­fungs­be­schwer­de käme dann „gege­be­nen­falls die Anord­nung einer Neu­wahl in Betracht”, heißt es wört­lich in dem Beschluss (2 BvF 1/21). CDU/CSU und SPD hat­ten sich im Okto­ber 2020 auf ein neu­es Wahl­recht geei­nigt. Dadurch soll der immer stär­ker wach­sen­de Bun­des­tag ver­klei­nert wer­den. Die klei­ne­ren Par­tei­en sehen sich zum Teil benach­tei­ligt, außer­dem ist ohne­hin frag­lich, ob das Ziel erreicht wird. Statt­des­sen ist zu erwar­ten, dass der jetzt schon 709 Abge­ord­ne­te umfas­sen­de Bun­des­tag trotz der Neu­re­ge­lung durch wei­te­re Über­hang- und Aus­gleichs­man­da­te noch deut­lich wei­ter anwächst.

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