Luxem­burg: Euro­päi­scher Gerichts­hof kippt EU-Daten­deal mit USA

Männer - Personen - Laptop - Surfen - Sitzplatz Foto: Zwei Personen surfen mit dem Laptop im Internet, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat die Pri­va­cy-Shield-Ver­ein­ba­rung zwi­schen der EU und den USA gekippt.

Der Pri­va­cy-Shield-Beschluss 2016/1250 über die Ange­mes­sen­heit des vom EU-US-Daten­schutz­schild gebo­te­nen Schut­zes sei ungül­tig, urteil­ten die Luxem­bur­ger Rich­ter am Don­ners­tag. Ein Beschluss der Kom­mis­si­on über Stan­dard­ver­trags­klau­seln für die Über­mitt­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten an Auf­trags­ver­ar­bei­ter in Dritt­län­dern sei hin­ge­gen gültig.

Der Daten­aus­tausch fin­det häu­fig auf Grund­la­ge soge­nann­ter Stan­dard­ver­trags­klau­seln statt. Das Urteil dürf­te den­noch weit­rei­chen­de Fol­gen haben, da es in vie­len Fäl­len nun unklar ist, wie der Schutz der Daten von EU-Bür­gern beim Trans­fer in die USA ablau­fen soll. Kon­kret ging es in dem Ver­fah­ren um die Kla­ge eines öster­rei­chi­schen Daten­schutz­ak­ti­vis­ten gegen Face­book. Der Akti­vist hat­te bereits für das Ende des trans­na­tio­na­len Safe-Har­bor-Abkom­mens gesorgt.

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