Sil­ves­ter: Ver­kauf von Feu­er­werk­ar­ti­kel ab sofort verboten

Böller - Feuewerk - Müll - Silvesternacht - Silvester - Öffentlicher Platz Foto: Müll von Böller- und Feuerwerk nach der Silvesterparty, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Horst See­ho­fer hat per Ver­ord­nung am Diens­tag den Ver­kauf von Sil­ves­ter­feu­er­werk deutsch­land­weit untersagt.

Damit wird ein Beschluss der Bun­des­kanz­le­rin und der Regie­rungs­chefs der Län­der vom 13. Dezem­ber 2020 umge­setzt. Die Rege­lung unter­sagt es zum Jah­res­wech­sel 2020/2021, pyro­tech­ni­sche Gegen­stän­de der Kate­go­rie F2 an Pri­vat­per­so­nen „zu über­las­sen”. Betrof­fen vom Ver­bot sind die typi­schen, in ande­ren Jah­ren vom 29. Dezem­ber 2020 bis 31. Dezem­ber 2020 erhält­li­chen Gegen­stän­de wie bei­spiels­wei­se Sil­ves­ter­knal­ler und Raketen.

Mit der neu­en Ver­ord­nung bleibt die Abga­be im Jahr 2020 auch an die­sen Tagen ver­bo­ten. Auch bereits zuvor über den Online-Han­del getä­tig­te Bestel­lun­gen dür­fen nicht mehr an den End­kun­den aus­ge­lie­fert wer­den. Ziel sei es, Ver­let­zun­gen beim Abbren­nen von Feu­er­werk in der Sil­ves­ter­nacht zu ver­hin­dern, um die auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie ohne­hin stark bean­spruch­ten Kran­ken­häu­ser und Not­fall­am­bu­lan­zen zu entlasten.

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